Wissenswertes über den Besuch einer »Efterskole«

Die Beratungslehrkräfte an den Schulen informieren und beraten Sie gern. Das Rejsekontoret des dänischen Schulvereins steht Ihnen bei Fragen auch gerne zur Verfügung!

Informationen zu den geltenden Bestimmungen finden Sie in der rechten Leiste.

Auf www.efterskolerne.dk findest du die efterskole, die zu dir und deinen Interessen passt.

Ein mal jährlich im Februar findet eine große Informationsveranstaltung in Südschleswig statt, bei der sich zahlreiche dänische Nachschulen vorstellen. In 2023 ist "Efterskolernes Dag" am 25. februar 2020 von 12-15 Uhr in A.P. Møller Skolen.

Auf www.efterskolerne.dk findet sich außerdem eine Suchmaschine, die nach Interessen, Fächern und Lage filtert.

Alle Nachschulen in Dänemark bieten am letzten Sonntag im September zwischen 13-17 Uhr einen Tag der offenen Tür an.

Wusstest du, dass es auch eine efterskole in Sydslesvig gibt?

In Ladelund Ungdomsskole bekommst du 4 coole Profilfächer und Alles, was sonst zum Efterskole-Leben dazugehört! (Und das zu einem richtig starken Preis!) Siehe /www.ladelundungdomsskole.de

Einen Eindruck vom Leben an einer Nachschule vermittelt ein kostenloses 14-tägige Praktikum an einer Nachschule. Das Reisebüro informiert Sie hierzu gern.

Schülerinnen und Schüler, deren Schulpflicht erfüllt ist und Ihre Schullaufbahn nach Beendigung der Nachschule an einer Schule der dänischen Minderheit fortsetzen möchten, müssen sich vor dem Nachschulaufenthalt an ihrer Schule - im Rahmen eines Informationsgespräches mit dem Schulleiter - über die gelten Bestimmungen für die Wiederaufnahme in Sydslesvig informieren und entsprechende Absprachen treffen.

 

Der dänische Schulverein fördert Nachschulaufenthalte für Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit. Zuschüsse können nur für Kurse bewilligt werden, die von den dänischen Behörden anerkannt sind. Es wird vorausgesetzt, dass die Schulpflicht erfüllt ist - Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zuschüsse vom dänischen Schulverein können nicht bewilligt werden, wenn ein oder beide Elternteile in Dänemark angestellt oder selbständig sind
das Kind und/oder mind. ein Elternteil die dänische Statsbürgerschaft besitzt.
Diese Voraussetzungen berechtigen zu einer staatlichen dänischen Förderung, die ggf. direkt über die Schule beantragt werden kann.

Ein Zuschuss zu einem Nachschulaufenthalt kann in der Regel nur gegeben werden, wenn sie Schulpflicht erfüllt ist. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzung ist eine Ausnahmeregelungen möglich.

Antragsformular Ausnahmeregelung.

Zuschüsse zu Aufenthalten auf Nachschulen - hierunter Ladelund Ungdomsskole - werden nach den in Dänemark gültigen Bestimmungen geleistet, jedoch maximal für 42 Wochen. Ein Geschwisternachlass ist möglich.

Die Zuschüssen werden auf Grundlage der Einkommensverhältnisse der Eltern berechnet. Depositum, Fahrtkosten, Materialgeld, Ausflüge, Studienreisen, Taschengeld usw. sind in der Regel nicht bezuschussungsfähig.

Im Menü (rechts) findest du eine Tabelle über die Unterstüzung.

Eigenleistungen für den Aufenthalt müssen direkt mit der betreffenden Schulke abgerechnet werden.

Als Nachweis gilt der Einkommenssteuerbescheid, der Gesamtbetrag der Einkünfte bildet die Berechungsgrundlage.

So wird die Berechnungsgrundlage ermittelt

  Familienstand bei Kursbeginn

Einkommensgrundlage

1.

Alleinstehend bei Kursbeginn

Einkommen des Elternteils

2.

Alleinstehend zum Zeitpunkt der Anmeldung aber verheiratet/gemeinsamer Wohnsitz bei Kursbeginn

Neuberechnung auf Grundlage des Einkommens des Hausstandes

3.

Verheiratet, gemeinsamer  Wohnsitz bei Kursbeginn

Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der Eltern

4.

Verheiratet, verschiedene Wohnsitze bei Kursbeginn

Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der Eltern

5.

Nicht verheiratet, gemeinsamer Wohnsitz bei Kursbeginn

Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der Eltern

6.

Wenn die Eltern verschiedene Wohnsitze haben, getrenntlebend, geschieden oder nicht miteinander verheiratet sind, und der »Wohnsitz-Elternteil« mit niemandem zusammenlebt

Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des Elternteils, bei dem die Schülerin/der Schüler wohnt (Melderegister) oder zuletzt gewohnt hat

7.

Wenn ein Elternteil mit einem Partner zusammenlebt, wieder verheiratet ist oder in einer registrierten Partnerschaft lebt

Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des Hausstandes

Die Antragsfrist für finanzielle Unterstützung vom Skoleforeningen ist am 24. April 2023. 

Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können Familien mit Wohnsitz in Deutschland Ausgaben für Schulgeld (ohne Kost und Logie) in der Steuererklärung als steuerlich absetzbar geltend machen.

Dazu muss der von den Eltern zu zahlende Anteil des Schulaufenthaltes aufgeteilt werden. Die »Efterskole« muss also dokumentieren, wieviel Prozent des gesamten Eigenanteils der Eltern auf Schulgeld und wieviel Prozent auf Kost, Logie und Aufsicht entfallen.

Das Finanzamt arbeitet mit Kalenderjahren und nicht mit Schuljahren. Deshalb muss man zwischen den 18 Unterrichtswochen vor Weihnachten und den 24 Unterrichtswochen nach Weihnachten unterscheiden.

Wende dich bitte an deine Efterskole für diese Bescheinigung. Das Rejsekontoret kann keine Bescheinigungen für das Finanzamt für die jeweilige Efterskole ausstellen.

Es gibt eine Reihe von dänischen Stiftungen, die Nachschulaufenthalte fördern.

Informationen zu Stiftungen.

Der Schüler bzw. die Schülerin muss während des »Efterskole«-Aufenthaltes in Dänemark polizeilich gemeldet sein.

Wenn Schülerinnen und Schüler aus Südschleswig vom Konsulat in Flensburg eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (nur bei deutscher Staatsbürgerschaft), müssen Sie das Bürgerbüro (Borgerservice) in der Kommune aufsuchen, in der sie sich aufhalten werden, um ihre Adresse anzumelden und eine persönliche Identifikationsnummer zu erhalten. Das muss spätestens 5 Tage nach der Einreise geschehen. Oft ist es eine Lehrkraft der »Efterskole«, der mit den Schülerinnen und Schülern zusammen dorthin geht, wenn es mehrere Schülerinnen und Schüler aus Südschleswig sind. Wendet euch bitte an die »Efterskole«, um hierüber Informationen zu erhalten.

Das Bürgerbüro verlangt, dass deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger persönlich erscheinen und ihre Aufenthaltsgenehmigung, Bildlegitimation und die zukünftige Adresse mitbringen.

Wir empfehlen, sich vorher telefonisch beim Bürgerbüro über die Öffnungszeiten zu informieren und zu klären, welche Dokumente genau vorgelegt werden müssen.

Finde das örtliche Bürgerbüro hier

Eine Aufenthaltsgenehmigung muss beim Generalkonsulat beantragt werden mit dem ausgefüllten SG3-Formular.

Das SG3-Formular liegt hier zum Download bereit.

Das Formular muss unter folgender Adresse eingereicht werden: Kongelig Dansk Generalkonsulat i Flensborg, Nordergraben 19, 24937 Flensburg.

Das Generalkonsulat erteilt Aufenthaltserlaubnisse an Südschleswiger, die der dänischen Minderheit angehören und eine Ausbildung in Dänemark machen wollen.

Das Konsulat nimmt biometrische Daten auf, d.h. ein digitales Foto, Fingerabdruck und eine elektronische Unterschrift.

Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung beim Generalkonsulat ist folgendes mitzubringen:

Das ausgefüllte SG3-Antragsformular. Der genaue Zeitraum des Aufenthalts ist im Antragsformular anzugeben. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.
Reisepass oder Personalausweis. Der Ausweis muss 3 Monate über den letzten Aufenthaltstag hinaus gültig sein.
Das letzte Zeugnis von der dänischen Schule, die die Schülerin/der Schüler besucht (als Dokumentation für den Besuch einer Schule der dänischen Minderheit).
Die Aufnahmebestätigung der dänischen Efterskole o.ä., wo der Schüler angemeldet ist. Der Name der Schülerin/des Schülers muss aus der Bestätigung hervorgehen.
Das Generalkonsulat stellt die Aufenthaltsgenehmigung am selben Tag aus (wenn möglich sofort) oder so schnell wie möglich. Danach muss die Schülerin/der Schüler den Wohnsitz bei dem nächstgelegenen Bürgerservice in Dänemark anmelden, spätestens 5 Tage nach der Einreise. Nach ca. 4-6 Wochen wird die Schülerin/der Schüler eine Aufenthaltskarte mit einem Chip erhalten, der die biometrischen Daten enthält.

Die Schüler sind über die Haftpflicht- und Unfallversicherung ihrer Eltern während des Aufenthaltes - wir raten aber dazu, dass man es noch einmal von der deutschen Versicherung bestätigen lässt.

Die Schüler sind während des Efterskoleaufenthalts in Dänemark krankenversichert (mit der gelben Krankenkassenkarte). Einige Schüler sind auch noch weiterhin bei den Eltern noch mit krankenversichert.

Bei Auslandsreisen mit der Efterskole, benötigen die Schüler die blaue Krankenkassenkarte. Kontaktiere hierfür die für die efterskole zuständige Kommune (Borgerservice).

In einer Schule von Dansk Skoleforening for Sydslesvig weiter zur Schule gehen

Schüler, die die Schulpflicht erfüllt haben und zu Dansk Skoleforening for Sydslesvig zurückkehren wollen, um ihren Schulverlauf dort abzuschließen, müssen vor einem eventuellen Efterskoleaufenthalt in Dänemark über die geltenden Bestimmungen bezüglich ihrer Wiederaufnahme in der Klassenstufe nach einem externen Schulaufenthalt informiert werden: Informationen über die Regeln für eine Wiederaufnahme in den Schulverlauf in Südschleswig nach dem Aufenthalt findest du in der Infobox rechts ("Vigtig Information").

Im deutschen System weiter zur Schule gehen

Möchte der Schüler seinen weiteren Schulgang im deutschen System abschließen muss das Abschlusszeugnis der Efterskole beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur In Kiel umgeschrieben werden. Wie aus diesem Link Hier (von der Homepage des Ministeriums) hervorgeht, muss das Zeugnis ins Deutsche übersetzt werden (siehe Seite 5). Dies muss ein anerkannter (vereidigter) Übersetzer machen. Auf der Homepage des „Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer“ (http://suche.bdue.de/) findest du einen geeigneten Übersetzer.

Ist das Abschlusszeugnis auf Englisch, kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur es, laut der Homepage des Ministeriums, selbst umschreiben.

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