Der Dänische Schulverein für Südschleswig betreibt Kindergärten und Schulen für Mitglieder der dänischen Minderheit.

Der Verein betreibt:

  • 55 Kindergärten

  • 46 Schulen

  • 2 Gymnasien

  • 1 Schülerwohnheim in Flensburg (Ungdomskollegiet)

  • 1 Heimvolkshochschule (Jaruplund Højskole)

  • 2 Landschulheime

  • 1 Zentrale für Unterrichtsmaterialien

  • 1 Schulpsychologischen Dienst

  • Erwachsenenbildung

Per 1. November 2007 ist die Anzahl der Kinder in den dänischen Kindergärten 1.796. Per 1. Dezember 2007 ist die gesamte Schülerzahl 5.612.


Zur geschichtlichen Entwicklung

Durch die Grenzziehung von 1920 entstanden beiderseits der neuen Grenze zwischen dem damaligen Deutschen Reich und dem Königreich Dänemark (in Nordschleswig und in Südschles-wig) jeweils eine deutsche und eine dänische Minderheit.

Zur Wahrnehmung ihrer sprachlichen, kulturellen und politischen Interessen gründete die dänische Minderheit in Südschleswig verschiedene Vereine und Verbände. So wurde der erste däni-sche Schulverein (seinerzeit ”Dansk Skoleforening for Flensburg og Omegn”) am 5. Mai 1920 gegründet.

Anfangs konzentrierte sich die Arbeit des Vereins auf die Errichtung dänischer Schulen in Flensburg. Später wurden die Aktivitäten des Vereins auf ganz Südschleswig ausgedehnt. Zur Zeit der Weimarer Republik musste die dänische Minderheit um das Recht kämpfen, dänische Kindergärten und Schulen errich-ten und betreiben zu können. Während des Hitlerregimes sah sich die dänische Minderheit einem starken politischen Druck ausgesetzt.

Bis 1936 kam es zur Errichtung von 10 Schulen mit insgesamt ca. 1000 Schülern. Zum Ende des Zweiten Weltkrieges, im Frühjahr 1945, hatte sich die Schülerzahl halbiert. Nach 1945 war das Verhältnis zwischen der dänischen Minderheit und der schleswig-holsteinischen Landesregierung anfangs von Konflikten und Spannungen gekennzeichnet. Zu einer Normalisierung des Verhältnisses und der Arbeitsbedingungen kam es, nachdem die Regierungen des Königreiches Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1954-55 Gespräche über die Rechte der Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze aufnahmen. Diese Gespräche führten zu den so genannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen, wodurch die Stellung und die Rechte der Minder-heiten gefestigt wurden.

Nach den Turbulenzen der Nachkriegszeit hat sich das Schul-wesen der dänischen Minderheit in Südschleswig kontinuierlich auf seinen heutigen Stand entwickelt und stabilisiert. Im Jahre 2000 betrieb Dansk Skoleforening for Sydslesvig 49 Schulen mit etwa 5700 Schülern.

Parallel mit dem Aufbau eines Schulsystems sorgte der Dänische Schulvereins für die Errichtung eines eigenen Kindergartenwe-sens für die Errichtung eines eigenen Kindergartenwesens für die dänische Minderheit. Der erste Kindergarten konnte 1922 in Be-trieb genommen werden. Im Jahr 2000 gab es in Südschleswig 57 dänische Kindergärten, die von etwa 1800 Kindern besucht wurden.


Die Zielsetzung der Kindergarten-

und Schularbeit des Vereins

Die Kindergarten- und Schularbeit des Dänischen Schulvereins ist ein Teil der dänischen Volksgruppenarbeit in Südschleswig. In der Satzung des Dänischen Schulvereins werden die Aufgaben des Vereins folgendermaßen beschrieben:

  1. Es ist die Aufgabe des Vereins, dänische pädagogische Tätigkeit für die dänische Minderheit in Südschleswig und die mit ihr zusammenarbeitenden Friesen zu betreiben.

  2. Die Aufgabe des Vereins wird vor allem durch den Betrieb von Kindergärten, allgemein bildenden Schulen sowie durch Erwachsenenunterricht gelöst.

  3. Die Arbeit des Vereins ist ein Bestandteil der dänischen Volkstumsarbeit in Südschleswig, und die Kindergärten und Schulen dienen dem dänischen Bevölkerungsteil. Die Schulen und Kindergärten sollen die Schüler und Kinder in die dänische Sprache und Kulturwelt hineinführen, und es gehört zum Auftrag der Schule, das Bewusstsein der Schüler für die Zusammengehörigkeit mit dem dänischen Bevölkerungsteil Südschleswigs und dem dänischen Volk zu fördern. Gleichzeitig hat die Schule die Aufgabe, die Schüler dazu zu befähigen, in der deutschen Gesellschaft leben und wirken zu können.

  4. Die Sprache im Verein und in seinen Institutionen ist Dänisch.

  5. Das Schulsystem wird so organisiert und die Schularbeit so durchgeführt, dass die Schulen als staatlich anerkannte Schulen dazu berechtigt sind, nach den für entsprechende öffentliche Schulen in Schleswig-Holstein geltenden Be-stimmungen Zeugnisse zu erteilen, Entscheidungen über das Aufsteigen im Unterricht nach Klassenstufen zu tref-fen und Abschlussprüfungen abzuhalten, die dieselben Be-rechtigungen verleihen, die in öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein erreicht werden können.

Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass sich die Kinder-gärten und Schulen des Dänischen Schulvereins als Einrich-tungen der nationalen dänischen Minderheit in Südschleswig verstehen. Sie sollten nicht als neutrale Sprachkindergärten oder neutrale Sprachschulen interpretiert werden.


Wer kann Mitglied des

Dansk Skoleforening for Sydslesvig

werden, welche Konsequenzen

ergeben sich aus der Mitgliedschaft?

Dansk Skoleforening for Sydslesvig legt Wert darauf, dass wer sich für die Mitgliedschaft im Verein interessiert,

  • sich mit dem Wortlaut über die Zielsetzung des Vereins und über die Aufgaben seiner Schulen und Kindergärten in der Vereinssatzung vertraut gemacht hat

  • sich in Gesprächen mit Vertretern des Dänischen Schul-vereins über die Arbeit des Vereins und über die dänische Minderheit in ihrer Gesamtheit eingehend informiert hat

  • sich den Bestimmungen über die Zielsetzung des Vereins und über die Aufgaben der Kindergärten und Schulen an-schließen kann

  • zur Kenntnis genommen hat, dass die Sprache im Verein und in seinen Institutionen Dänisch ist, und sich bemühen wird, die dänische Sprache verstehen und sprechen zu lernen.

Die Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten oder eine Schule des Vereins setzt voraus, dass mindestens ein Elternteil (bzw. mindestens ein anderer Erziehungsberechtigter) Mitglied des Vereins ist.

Dansk Skoleforening for Sydslesvig ist ein Interessenorgan der dänischen Minderheit unter vielen, und es liegt in der Natur der Sache, dass der Schulverein mit anderen Organisationen der dänischen Minderheit eng zusammenarbeitet. Dies gilt beispiels-weise für die Zusammenarbeit mit dem Sydslesvigsk Forening (SSF), Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (SdU) und Dansk Kirke i Sydslesvig (der dänischen Kirche). Gleichzeitig pflegt der Dänische Schulverein eine enge Zusammenarbeit mit dem Süd-schleswigschen Wählerverband (SSW), der die politischen Inter-essen der dänischen Minderheit gegenüber dem Land Schleswig-Holstein, den Kreisen und Gemeinden vertritt.

Durch die Mitgliedschaft im Dänischen Schulverein schließt sich das Mitglied er dänischen Minderheit an. Der Dänische Schulverein erwartet, dass seine Mitglieder sich gegenüber der dänischen Minderheit in ihrer Gesamtheit solidarisch verhalten.

Die nationalen Friesen in Südschleswig arbeiten seit den 20er Jahren politisch und kulturell mit der dänischen Minderheit zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst auch die Kindergar-ten- und Schularbeit im Dänischen Schulverein.


Die Aufgaben der Kindergärten und der Schulen

In Ergänzung der durch die Gesetzgebung und durch die Zweckbestimmung des Vereins festgelegten Bestimmungen gelten folgende Richtlinien für die Arbeit in den Kindergärten und den Schulen des Vereins:

    Die Kindergärten

  1. In den dänischen Kindergärten Südschleswigs werden die Kinder auf den Schulbesuch in dänischen Schulen vor-bereitet. Die Kindergärten haben die Aufgabe, die Kinder zu lehren, Dänisch so zu verstehen und zu sprechen, dass sie mit der dänischen Sprache vertraut werden und dass sie in der Schule mit Dänisch als Unterrichtssprache unter-richtet werden können.

  2. Die Arbeit des Kindergartens ist eine Ergänzung der er-zieherischen Arbeit in der Familie, und es ist die Aufgabe des Kindergartens in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich Wissen, Fertigkei-ten, Ausdrucksformen und Werte anzueignen, die zur viel-seitigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes beitra-gen.

  3. Der Kindergarten strebt an, dass sich die Kinder zu of-fenen, selbständigen Menschen mit dem Willen und mit der Fähigkeit zur Zusammenarbeit entwickeln. Der Kindergar-ten hat dafür Sorge zu trage, dass sich die Kinder gebor-gen fühlen, und dass die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Außerdem ist es die Aufgabe des Kindergartens, dazu beizutragen, dass eventuelle be-sondere Störungen oder Behinderungen bei dem einzelnen Kind so früh wie möglich erkannt werden.

    Die Schulen

  1. Es ist die Aufgabe der Schule, in Zusammenarbeit mit den Eltern bei den Schülern die Aneignung von Wissen, Fähig-keiten, Arbeitsmethoden und Ausdrucksformen zu fördern, die zur vielseitigen Entwicklung der Persönlichkeit des ein-zelnen Schülers beitragen.

  2. Die Schule muss versuchen, einen solchen Rahmen für Erlebnisse, Schaffensfreude und Vertiefung zu schaffen, dass die Schüler Erkenntnisse, Phantasie und Lerneifer entwickeln, damit sie ein Vertrauen auf eigene Möglich-keiten und ein Fundament für eigene Stellungnahme und Initiative entwickeln.

  3. Die Schule soll die Schüler mit dänischer und deutscher Kultur vertraut machen und zum Verständnis für andere Kulturen und für das Zusammenwirken des Menschen mit der Natur beitragen. Die Schule bereitet die Schüler auf Mitbestimmung, Mitverantwortung, Rechte und Pflichten in einer demokratischen Gesellschaft vor. Der Unterricht der Schule und der Schulalltag müssen daher auf Geistes-freiheit, Gleichwertigkeit und Demokratie bauen.

  4. In der Oberstufe des Gymnasiums wird weiterführender, allgemein bildender Unterricht gegeben, der gleichzeitig die notwendige Grundlage für weitergehende Studien ist.


Der Status der Schulen

Die dänischen Schulen in Südschleswig unterstehen den betref-fenden deutschen Gesetzen. Das Grundgesetz der Bundesrepu-blik Deutschland garantiert, dass private Schulen errichtet und betrieben werden können. Gleichzeitig verlangt das Grundgesetz, dass Schulen in freier Trägerschaft in ihren Lehrzielen und Ein-richtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen.

Für die dänische Minderheit ist es von besonderer Bedeutung, dass ihre Schulen staatlich anerkannte Abschlüsse vermitteln können. Alle dänischen Schulen in Südschleswig sind staatlich anerkannte Schulen. Die Richtlinien für die Zeugniserteilung und für die Abschlussprüfungen sind eng an die Bestimmungen des öffentlichen Schulwesens angelehnt. Die Abschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.

Dieser Status der dänischen Schulen bietet die Gewähr dafür, dass die Schulen dauernd die an entsprechenden öffentlichen Schulen bestehenden Anforderungen erfüllen. Genauso sind die dänischen Schulen verpflichtet, bei der Aufnahme und Verset-zung von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Abhaltung von Prüfungen und bei der Erteilung von Zeugnissen, die für die öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen zu beachten.

Die Zielsetzung der dänischen Privatschulen – die Vermittlung der dänischen Sprache und Kultur im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Schüler auf ein Leben in der Bundesrepublik Deutschland – stellt hohe Ansprüche sowohl an die Schüler als auch an die Lehrer.

Die Fächer Dänisch und Deutsch sind in der Stundentafel mit relativ hohen Stundenzahlen berücksichtigt. Beide Sprachen werden als gleichberechtigte Hauptsprachen gelehrt, wobei der Unterricht weitgehend durch Anwendung muttersprachlicher Methoden gekennzeichnet ist. Die Unterrichtssprache ist abge-sehen vom Fach Deutsch in allen Fächern Dänisch. Im mathe-matisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich sowie im Fach Wirtschaft/Politik sollen auf den höheren Klassenstufen wichtige deutsche Fachausdrücke vermittelt werden. Im Mathematik-unterricht sollen dabei teilweise deutsche Lehrbücher verwendet werden.


Die Finanzierung der Kindergarten-

und Schularbeit

Die Schul- und Kindergartenarbeit des Dänischen Schulvereins wird durch Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein, der Kreise und Gemeinden, durch Zuschüsse des Königreiches Dänemark sowie durch Teilnahmebeiträge oder Gebühren der Eltern finan-ziert. Bei den Zuschüssen des Landes Schleswig-Holstein han-delt es sich größtenteils um Zuschüsse zu den Betriebskosten der Schulen, während die Zuschüsse der Kreise und Gemeinden hauptsächlich für die Kindergartenarbeit geleistet werden. Für die Förderung durch das Königreich Dänemark gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Förderung erfolgt über den jährlichen Staatshaushalt und wird seit 1920 von den im dänischen Folketing vertretenen Parteien mit großer Mehrheit getragen. Der Zuschuss des dänischen Staates macht zzt. den Hauptanteil der Finanzmittel des Dänischen Schulvereins aus.